Sozialpädagogische Familienhilfe (§31 SGB VIII)
Erziehungsbeistand (§ 30, § 35 a und § 41 SGB VIII)
Die sozialpädagogischen Hilfen können den individuellen Bedarfen und speziellen Lebenslagen der Familien entsprechend vom Jugendamt eingesetzt werden und umfassen folgende Hilfeformen:
- Sozialpädagogische Familienhilfe
- Erziehungsbeistandschaft
Sozialpädagogische Familienhilfe nach § 27 i.V.m § 31 SGB VIII ist eine familienunterstützende Leistung und verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, der über das isolierte Bearbeiten einzelner Problembereiche hinausgeht. Die Hilfsangebote zielen darauf die Eltern zu beraten und zu begleiten, damit sie ihre Erziehungsverantwortung selbstständig zum Wohle ihrer Kinder wieder wahrnehmen können.
Alle Familienmitglieder werden gestärkt in ihren Ressourcen und Fähigkeiten. Ziel ist es durch die Entlastung und Stabilisation des Familiensystems aktive Unterstützung zu geben um eine Förderung und Entwicklung der Kinder zu erreichen.
Erziehungsbeistandschaft nach § 27 i.V.m. §30 SGB VIII / § 35a SGB VIII/ § 41 SGB VIII ist eine unmittelbare Unterstützung eines Kindes/Jugendlichen oder jungen Volljährigen in der Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit, deren aktuelle Lebenssituation durch erhebliche Schwierigkeiten gekennzeichnet ist.
Die sozialpädagogische Arbeit findet hauptsächlich mit dem jungen Menschen statt, bezieht aber die Personensorgeberechtigten in den Hilfeprozess mit ein. Die spezifische Lage und der individuelle Bedarf der einzelnen Kinder / Jugendlichen stehen im Fokus des Erziehungsbeistandes.
Ziel ist es den jungen Menschen bei der Entwicklung zu unterstützen und zu stabilisieren durch Begleitung und Beratung um somit eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, familiären und sozialen Beziehungen zu ermöglichen.
Erfahrung und Kompetenz
Seit 1999 bietet KUBI im Rahmen der „ambulanten Hilfen zur Erziehung“ diese Hilfen an. Zu Beginn der Arbeit wurde KUBI als Träger, der über türkischsprachige Fachkräfte verfügt, wahrgenommen. Heute unterstützt unser multiprofessionelles und multisprachiges Fachteam Familien, Kinder und Jugendliche jeder Herkunft. Die zusätzlichen Sprachkompetenzen und unterschiedlichen Migrationserfahrungen unserer Mitarbeiter:innen sind oft ein Türöffner.
Mit dem steigenden und sich verändernden Hilfebedarf in Familien erweiterte auch KUBI seine Angebote: Die personellen Kapazitäten wurden erhöht und das inhaltlich-fachliche Angebot erweitert. Rechnung trägt KUBI dieser Entwicklung auch auf der Leitungsebene des Bereichs. Frau Milbrecht ist Bereichsleiterin des Bereichs Hilfen zur Erziehung, ergänzt wird sie durch zwei Teamleitungen, Frau Gollnest und Herr Dira. Das Leitungsteam steht unseren Auftraggebern, dem Kinder- und Jugendhilfe Sozialdienst, als verlässlicher Kooperationspartner zur Verfügung.

Projektstandort
KUBI-Geschäftsstelle
Hanauer Landstraße 182
60314 Frankfurt am Main
Öffnungszeiten
nach Vereinbarung
Mo. – Fr. 9:00 bis 17:00 Uhr
Ansprechpartner/-in

Carmen Andrea Milbrecht
Bereichsleiterin Hilfen zur Erziehung
Tel.: 069 8700258-42
E-Mail: milbrecht@kubi.info
Kooperationspartner
